Ist das Schulgeld steuerlich absetzbar?
Ja, das Schulgeld kann bis zu einer Höhe von 5.000 Euro jährlich als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
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Ja, das Schulgeld kann bis zu einer Höhe von 5.000 Euro jährlich als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.