Ist das Schulgeld steuerlich absetzbar?
Ja, das Schulgeld kann bis zu einer Höhe von 5.000 Euro jährlich als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Ja, das Schulgeld kann bis zu einer Höhe von 5.000 Euro jährlich als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.